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Explosionsschutz

Der Explosionsschutz beginnt der Frage, ob eine gefährliche explosionsfähige Atmosphäre auftreten kann.
Bei einer Erstberatung in Ihrem Unternehmen klären wir diese Frage mit Ihnen zusammen.

Ist das Auftreten einer gefährlichen explosionsfähigen Atmosphäre möglich, so muß gemäß Betriebssicherheitsverordnung (§6 BetrSichV) ein Explosionsschutzdokument erstellt werden. In diesem Explosionsschutzdokument werden Explosionsschutzzonen eingeteilt (EX-RL). Kann die gefährliche explosionsfähige Atmosphäre dauerhaft wirksam verhindert werden, empfiehlt sich dennoch die Erstellung eines Explosionsschutzdokumentes. In diesem können dann die dazu notwendigen Maßnahmen dokumentiert werden.

Nach Einteilung Ihres Betriebes in Explosionsschutzzonen prüfen wir Ihre Anlage auf Eignung gemäß der entsprechenden Explosionsschutzzonen (§14 Abs. 1-3, §15 BetrSichV).

Sollten sich Mängel zeigen, übernehmen wir gern die Planung zur Abstellung der Mängel. Aber auch die Planung von Neuanlagen übernehmen wir gern.

Nach vorliegender Planung bieten wir Ihnen die Installation der gesamten Anlage an.

Exposionsgefahr

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